UA-61787648-1 UA-89565519-1
Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.
Sozialfonds-Ankauf-Tausch

Sozialfonds

Einzahlung durch Ankauf nach Edelmetallscheidung

In den aktuellen schwierigen Zeiten kommen immer größere Kosten auf die Städte, Gemeinden und Landkreise zu. Viele Städte, Gemeinden und Landkreise haben schon vor vielen Jahren sog. Sozialfonds eingerichtet.

Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine, Firmen oder sonstige Organisationen können in diese Sozialfonds einzahlen. Die jeweiligen Städte, Gemeinden, Landkreises können mit den enthaltenen Geldern ihre sozialen Ausgaben bzw. spezielle Förderungen leisten.

Wie können Sie als Bürgermeister, Bürgermeisterin, Landrat, Landrätin oder eine sonstige Organisation ihren eigenen Sozialfonds zu weiteren Einahmen verhelfen?

In vielen Haushalten in ihrem Einzugsgebiet liegen alte nicht mehr gebrauchte Schmuckstücke, Ringe, Ketten, Ohrringe, Zahngold oder andere wertvolle Gegenstände in Schubladen, Schatullen oder sonstigen Aufbewahrungsorten.

Starten Sie doch "für einen guten Zweck" eine Sammelaktion in ihrem Einzugsgebiet.

Sobald Sie eine gewissen Menge an wertvollen Gegenständen gesammelt haben, so lassen Sie uns dies zukommen. Bitte auf eine ausreichende Versicherung beim Versand achten. Wir verarbeiten für Sie das gesammelte Edelmetall und vergüten ihnen den Wert nach dem Verkauf zum offiziellen Londoner Edelmetallpreis auf ihrem Sozialfonds-Konto. Die geringen Verarbeitungskosten verrechnen wir mit dem Verkaufserlös.

Die Verarbeitung von Edelmetallen ist eine nicht zu unterschätzende fachliche und technische Leistung, welche mit entsprechenden Kosten verbunden ist. Bei kleinerem Mengen an zu verarbeitenden Edelmetallen (Goldlegierungen < 100 Gramm) ist eine wirtschaftliche Umarbeitung wie die Arbeit der Scheideanstalten auch genannt wird nicht möglich.

Welches Material und welche Mengen machen bei dieser Sammelaktion Sinn?

Goldlegierungen

Bei Goldlegierungen (unterschiedlicher Art: 333-er, 585-er, 750-er Goldlegierungen, Goldmünzen, Goldketten, Ohrringe, Zahngold etc.) ist eine Verarbeitung ab einer Menge von 250 Gramm wirtschaftslich sinnvoll. Die Analyse der einzelnen Teile ist kostentechnisch nicht zu rechnen und wird i. d. R. von Goldankäufern verwendet.

Bei der Scheidedienstleistung wird das gesamte Material homogen eingeschmolzen und im Anschluss mit diversen Methoden analysiert. Der eigentliche Scheideprozess findet im größeren Kilobereich statt.

Silberlegierungen

Eine Umarbeitung von Silber und/oder silberhaltigen Legierungen ist ebenso sinnvoll wie möglich. Egal ob Sie Silberketten, Silbermünzen, Ringe oder Silberbesteck in ihrem Einzugsgebiet sammeln, die Umarbeitung mit dem anschließenden Verkauf ist einfach möglich. Wussten Sie, dass bei den "alten" Silber-DM-Münzen bzw. Silbermünzen anderer Länder der Materialwert meist höher als der DM-Wert (umgerechnet in Euro) bzw. Währungsumrechnungskurs ist. Auch alte Silberbestecke oder sonstige Silbergegenstände sind zur Verarbeitung möglich. Bitte achten Sie auf die sog. Punzierung. Vermeintlich sind viele Silberbestecke doch nur versilbert. Nach Einreichung prüfen wir die gesamten Teile und trennen diese nach Silber und versilbert (für Schmuckstücke ist die Sortierung nicht wirtschaftlich).

Silberbestecke (Silber oder versilbert) und sonstige Silbergegenstände sind erst ab einem Gewicht von 10 Kilo verarbeitbar. Silbermünzen- und Silbermedaillen können wir ihnen in kleineren Mengen ankaufen, falls wir das Feingewicht feststellen können. 

Sie haben Interesse an einer Zusammenarbeit; sie wollen weitere Informationen und Möglichkeiten - gerne können Sie uns per E-Mail (info@metallhandel-oberbayern.de) oder über das Kontaktformular erreichen. Gerne ist im Anschluss ein weiteres Gespräch am Telefon möglich. Wir würden uns freuen, wenn wir ihren Sozialfonds mit unseren Dienstleistungen zu weiterem Geld verhelfen könnten.

Computerschrott - Handyschrott

Aufgrund veränderter rechtlicher Anpassungen ist ein Ankauf unter anderem gemäß WEEE von Privatpersonen und/oder Organisationen ohne eine entsprechende Zertifizierung nicht möglich. Wir haben jedoch die Möglichkeit gegen eine Stückzahlen- bzw. Gewichtsspende selbst ihren Sozialfonds zu unterstützen. Gerne können wir uns auch in diesem Umfeld austauschen. Die Vorschriften wie Umweltschutzauflagen, Abfallwirtschaftsverordungen bzw. weitere Gesetze und Verordnungen erschweren hier eine kostenoptimale Dienstleistung. Falls Sie in diesem Bereich eine Lösung suchen, so finden wir gemeinsam eine Möglichkeit, welche alle rechtlichen und/oder organisatorischen Regeln einhalten können.

 

Cookie-Regelung

Diese Website verwendet Cookies, zum Speichern von Informationen auf Ihrem Computer.

Stimmen Sie dem zu?